Persönliche Dienstbarkeit

Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

Beispiel

  • Fruchtgenuss
    Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
  • Gebrauchsrecht
    Recht zur Nutzung einer fremden Sache, bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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