Fischen in Niederösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße

Für heimische bzw. eingebürgerte Fischarten, Neunaugen, Krustentiere und Muscheln gibt es in Niederösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische und Krustentiere dürfen grundsätzlich nur außerhalb der Schonzeiten und nur dann gefangen und angeeignet werden, wenn sie das Brittelmaß aufweisen. 

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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