Unfälle im Ausland

Bei Unfällen im Ausland helfen im Allgemeinen die Polizei und Rettungsbehörden des Aufenthaltslandes. Auf der Länderseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (→ BMEIA) finden Sie in der Rubrik "Sicherheit und Kriminalität" die aktuellen Notfallnummern. In besonders schweren Fällen sollte jedoch auch die österreichische Vertretungsbehörde, deren Kontaktdaten Sie in der Rubrik "Österreichische Vertretungen" finden, verständigt werden.

Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei die Beweismittel sichern und eine Kopie des Unfallprotokolls zum Unfallhergang den am Unfall Beteiligten aushändigen. Es ist außerdem empfehlenswert, alle Daten der Unfallgegnerin/des Unfallgegners und von eventuell anwesenden Zeuginnen/Zeugen zu notieren. Der bei den Versicherungen erhältliche Europäische Unfallbericht (→ BMEIA) ist dafür ein guter Behelf, ebenso wie die grüne Versicherungskarte (auch in Ländern, in denen sie nicht vorgeschrieben ist). Empfehlenswert ist es auch, die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge zu fotografieren. Erkundigen Sie sich vor Antritt Ihrer Auslandsreise auch nach dem jeweiligen Partnerinstitut Ihres Kraftfahrzeugversicherers

Der ÖAMTC-Schutzbrief oder der ARBÖ-Sicherheitspass sowie von Versicherungen angebotene "Sicherheitspässe" bieten Schutz und Hilfe in vielen Notsituationen in Europa und teilweise auch im außereuropäischen Mittelmeerraum (Krankenrücktransport, Rechtsschutz, Lotsen- und Rückholdienst).

Nähere Informationen zu "Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall"  finden Sie ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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