Bundes-Ehrenzeichen

Allgemeine Informationen

Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.

Voraussetzungen

Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.

Zuständige Stelle

Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde

Hinweis

Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
  • Bundeskanzleramt

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